Force Majeure in Hotelverträgen: Schutz für Veranstaltungsplaner

Die Pandemiejahre haben gezeigt, wie schnell unvorhersehbare Ereignisse Veranstaltungen unmöglich machen können. Die Force-Majeure-Klausel ist der wichtigste Schutzmechanismus für Veranstaltungsplaner in solchen Situationen – aber nur, wenn sie richtig formuliert ist.

Was ist Force Majeure?

Force Majeure (höhere Gewalt) bezeichnet Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle beider Vertragsparteien liegen, nicht vorhersehbar waren und die Erfüllung des Vertrags verhindern. In Hotelverträgen für Veranstaltungen wird Force Majeure typischerweise als Grundlage für die Befreiung von Vertragsstrafen (Attrition, Stornogebühren) herangezogen.

Welche Ereignisse gelten als Force Majeure?

Die genaue Definition variiert je nach Vertrag. Typische Force-Majeure-Ereignisse:

  • Behördliche Verbote: staatlich angeordnete Veranstaltungsverbote, Ausgangssperren, Pandemie-Maßnahmen.
  • Naturkatastrophen: Überschwemmungen, Erdbeben, extreme Wetterereignisse, die die Veranstaltungsstätte unzugänglich machen.
  • Infrastrukturausfälle: langfristiger Ausfall von Strom, Wasser oder Kommunikation durch Katastrophen.
  • Kriegs- und Terrorereignisse: Konfliktausbrüche oder Terroranschläge, die die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen.
  • Streiks: in manchen Ländern als Force Majeure anerkannt, wenn sie den Veranstaltungsbetrieb direkt betreffen.

Nicht als Force Majeure anerkannt werden typischerweise:

  • Schlechte Wetterbedingungen (kein extremer Charakter).
  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Veranstalters.
  • Organisationsänderungen (Umstrukturierung, Führungswechsel).
  • Terminkonflikte oder unerwartete Buchungsänderungen.
💡 Experten-Tipp: Verhandeln Sie nicht nur, welche Ereignisse als Force Majeure gelten, sondern auch was die Rechtsfolge ist: vollständige Vertragsauflösung ohne Strafe, Rückerstattung bereits gezahlter Anzahlungen oder Verschiebung der Veranstaltung mit neuen Konditionen.

Formulierungsvorschlag für eine starke Force-Majeure-Klausel

„Kann eine Veranstaltung infolge eines Ereignisses höherer Gewalt 
 (Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Krieg oder Terrorismus) 
 nicht stattfinden, sind beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen 
 befreit. Bereits geleistete Anzahlungen werden vollständig zurückerstattet. 
 Als Force Majeure gilt ein Ereignis, das (1) außerhalb der Kontrolle beider Parteien liegt, 
 (2) zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht vorhersehbar war und 
 (3) die Durchführung der Veranstaltung rechtlich oder tatsächlich unmöglich macht."

Force Majeure vs. Stornierung: Der Unterschied

SituationRechtliche EinordnungFolge
Behördliches VeranstaltungsverbotForce MajeureKeine Stornierungsgebühr, Rückerstattung möglich
Freiwillige Absage aus SicherheitsbedenkenStornierungStornierungsgebühren laut Vertrag
Absage wegen BudgetkürzungStornierungStornierungsgebühren laut Vertrag
Naturkatastrophe, die Hotel unzugänglich machtForce MajeureKeine Stornierungsgebühr

Beweispflicht bei Force Majeure

Im Streitfall muss der Veranstalter in der Regel nachweisen, dass:

  • Das Force-Majeure-Ereignis tatsächlich eingetreten ist (behördliche Dokumente, Nachrichten).
  • Es die Veranstaltung tatsächlich verhindert hat (Kausalitätsnachweis).
  • Es für die Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht vorhersehbar war.

Dokumentieren Sie daher alle relevanten Umstände sofort und schriftlich, sobald ein Force-Majeure-Ereignis eintritt.

Häufige Fragen

Gilt Force Majeure auch, wenn das Hotel selbst (und nicht die Veranstaltung) betroffen ist?

Ja. Wenn das Hotel durch ein Force-Majeure-Ereignis (Brand, Wasserschaden, behördliche Schließung) nicht genutzt werden kann, kann auch das Hotel sich auf Force Majeure berufen und den Vertrag auflösen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf vollständige Rückerstattung aller Anzahlungen.

Was passiert mit Anzahlungen bei Force Majeure?

Das hängt von der Vertragsformulierung ab. Eine gute Force-Majeure-Klausel sieht die vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen vor. Ohne explizite Rückerstattungsregelung kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Bestehen Sie auf einer klaren Rückerstattungsregelung im Vertrag.

Kann ich eine Reisekostenversicherung als Alternative zur Force-Majeure-Klausel nutzen?

Eine Veranstaltungsausfallversicherung kann bestimmte Risiken abdecken, die nicht unter die Force-Majeure-Klausel fallen. Sie ersetzt jedoch keine starke Force-Majeure-Klausel, da Versicherungsdeckungen Ausschlüsse haben und nur unter bestimmten Bedingungen greifen. Beides zusammen bietet den besten Schutz.

Ist 'schlechtes Wetter' ein Force-Majeure-Ereignis?

In der Regel nein. Normales schlechtes Wetter (Regen, Bewölkung, mäßiger Schnee) wird nicht als Force Majeure anerkannt. Extreme Wetterereignisse (Unwetter-Katastrophen, die die Veranstaltungsstätte unzugänglich machen) können unter Force Majeure fallen – der Beweis der Unmöglichkeit muss jedoch erbracht werden.

Wie unterscheidet sich Force Majeure nach deutschem Recht von anderen Ländern?

Das deutsche BGB (§ 275 ff.) regelt die Unmöglichkeit der Leistung, was in vielen Fällen ähnlich wie Force Majeure wirkt. In England (Common Law) ist Force Majeure rein vertragsrechtlich – ohne explizite Klausel gibt es keinen Force-Majeure-Schutz. In Frankreich schützt 'Force Majeure' nach Art. 1218 Code Civil auch ohne Vertragsklausel. Prüfen Sie immer das anwendbare Recht in Ihrem Vertrag.